Vorfahrt für Gemeinnützigkeit – SuchtBeratung –

Die Freie Wohlfahrtspflege ist ein unverzichtbarer Teil der sozialen Daseinsvorsorge und gemeinnützig: Gewinne fließen nicht in die Taschen Einzelner, sondern ins Gemeinwohl. Das sichert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb: Vorfahrt für Gemeinnützigkeit gegenüber Gewinnstreben oder (Re-)Kommunalisierung.

Wieso sind gemeinnützige Einrichtungen im Bereich Suchtberatung unter Druck?

Über eine halbe Million suchtkranke Menschen und ihre Angehörigen werden jährlich in ca. 1.300 gemeinnützigen Suchtberatungsstellen kostenfrei beraten, begleitet, stabilisiert und in weiterführende Hilfen und in die Suchtselbsthilfe vermittelt. Die Suchtberatungsstelle ist die erste Anlaufstelle und der Dreh- und Angelpunkt der Suchthilfe vor Ort für die Betroffenen

und deren Angehörigen, die sich gemeinsam durch die Suchterkrankung in einer dauerhaft herausfordernden Lebenssituation mit weitreichenden Konsequenzen für deren Lebensumfeld befinden. Suchtberatungsstellen sind darüber hinaus gefragte Kompetenzzentren für Suchtfragen und Suchtprävention.

Sie informieren und klären Öffentlichkeit auf, thematisieren Suchtfragen im öffentlichen Raum und tragen damit auch zur Entstigmatisierung von suchtkranken Menschen und ihren Familien bei. Damit erfüllen sie eine Pflichtaufgabe für Kommunen, kreisfreie Städte und Landkreise.

Die Suchtberatungsstellen werden als freiwillige Leistung von Kommunen und Ländern im Rahmen der Daseinsvorsorge finanziert. Jahrelange Unterfinanzierung allein durch fehlende Personalkostenanpassungen, höhere bürokratische Anforderungen bei gleichbleibenden Finanzierungsmitteln oder Ausschreibungen haben Suchtberatungsstellen finanziell massiv unter Druck gesetzt. Mit jährlichen Bewilligungen und Kostenzusagen freiwilliger Leistungen unter Kassenvorbehalt der Kommune fehlt die Planungssicherheit zur notwendigen Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen.

Was macht die gemeinnützige Arbeit in dem Bereich Suchtberatung besonders?

Gemeinnützige Suchtberatungsstellen sind Teil der gemeindenahen pluralen, öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie sind kostenfrei für alle Bürger*innen zugänglich. Die Suchtberatung ist tief verankert im Gemeinwesen und bietet einen Rahmen ohne finanzielle Fehlanreize. Die Angebote der gemeinnützigen Suchtberatung orientieren sich an den Bedürfnissen und Bedarfen der Menschen und sie sind nicht profitorientiert. Damit werden öffentliche Dienste entlastet und Kosten gedämpft. Politisch und wirtschaftlich unabhängig, leisten sie auch als zivilgesellschaftlicher Akteur einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Demokratieerhalt.

Für das Gemeinwesen entwickeln Not-For-Profit Suchtberatungsstellen einen sozialen Mehrwert, indem sie sich für ein lebenswertes, solidarisches und suchtfreies Gemeinwesen einsetzen. Für suchtkranke Menschen und ihre Angehörigen schaffen, erhalten und verbessern sie Lebensqualität, Teilhabechancen und bieten Hilfe zur Selbsthilfe. Für die Kommune sind Suchtberatungsstellen nachweislich auch ein finanzieller Mehrwert. Jeder Euro, der von der öffentlichen Hand in die Suchtberatung investiert wird, spart der Gesellschaft jährliche Folgekosten in vielfacher Höhe.

Wie müssen gemeinnützige Einrichtungen in der Suchtberatung gestärkt werden?

Gemeinnützige Suchtberatung mit ihren präventiven, begleitenden und nachsorgenden Angeboten und ihrem sozialen Mehrwert für das Gemeinwesen zu stärken, heißt, sie als kommunale Pflichtaufgabe nachhaltig und auskömmlich zu finanzieren.

Damit gemeinnützige Suchtberatung weiterhin sichergestellt werden kann, benötigen die Einrichtungen dringend Ressourcen für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften.

Die bisherige zuwendungsrechtliche Praxis muss vereinfacht und durch mehrjährige Bewilligungen entbürokratisiert werden. Hierbei sind Dynamisierungen, die Personal- und Sachkostensteigerungen beinhalten, zu berücksichtigen.

Darüber hinaus ist auf die Erbringung von Eigenmitteln durch Zuwendungsnehmer*innen zu verzichten.

Gemeinnützige Suchtberatung zu stärken, bedeutet gleichzeitig auch der zunehmenden Kommerzialisierung von Daseinsvorsorge konsequent Einhalt zu gebieten. Gemeinnützige Zuwendungsempfänger dürfen auch nicht an das öffentliche Vergaberecht gebunden werden.

Mehr Informationen rund um das Thema finden Sie auf:

#EchtGut – Vorfahrt für Gemeinnützigkeit: www.der-paritaetische.de/echtgut